Der außergewöhnliche gesundheitliche Kontext in dem wir seit einigen Monaten durchlaufen, veranlasst Sie sicherlich, sich zu fragen:
Wir beantworten alle Ihre Fragen damit Sie sich sicher auf Ihren Urlaub vorbereiten können!
Diese Informationen können nach den neuen Regierungsrichtlinien weiterentwickelt werden, denken Sie daran, sie regelmäßig zu konsultieren.
Fragen - antworten :
Seit dem 21.07.2021 verlangt die französische Regierung die Vorlage eines Gesundheitspasses (ein negativer Covid-Test, eine Impfbescheinigung oder ein Genesungszertifikat) in Kultur- und Freizeitparken die mehr als 50 Personen versammeln. Ab dem 1. August werden diese Pässe auch in Cafés, Restaurants, Flugzeugen oder Fernzügen erfordert.
Ihre Fahrt mit einem Hausboot ohne Führerschein ist davon nicht betroffen: Sie werden nicht nach einem Gesundheitspass gefragt um mit Ihrem Hausboot fahren zu können.
Nicols verpflichtet sich, Ihnen die gezahlten Beträge vollständig zu erstatten, wenn Sie Ihre Hausbootfahrt aus einem der folgenden Gründe stornieren müssen, Im Falle von höhere Gewalt d (im Sinne von Artikel L211.14 des Tourismusgesetzbuchs) gelten: "außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe des Bestimmungsortes auftreten, mit erheblichen Folgen für die Vertragserfüllung oder für die Beförderung von Fahrgästen zum Bestimmungsort “):
Wenn Sie von einem der oben genannten Fälle betroffen sind, benachrichtigen Sie NICOLS so bald wie möglich schriftlich. Unser Team wird Ihnen die Auswahl aus folgenden Lösungen anbieten:
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mit Ihnen die verschiedenen möglichen Optionen zu besprechen.
(1) Achtung ! Wenn Sie nach einer Stornierung zwischen dem 1. März und dem 15. September 2020 eine Gutschrift erhalten haben, werden wir diese nicht zurückerstatten : In Bezug auf die Verordnung Nr. 2020-315 können Sie diese Gutschrift bis auf 18 Monate nach der Stornierung benutzen. Wenn Sie diese Gutschrift nicht verwendet haben, erstatten wir Ihnen nach Ablauf der 18 Monate den vollen bezahlten Betrag.
(2) Wenn Sie innerhalb von 4 Wochen abreisen, können Sie stornieren und eine Rückerstattung beantragen, wenn eine staatliche Beschränkung Sie am Reisen hindert, es sei denn, diese Beschränkung endet vor Ihrem Abreisetag.
Falls Ihre Abfahrtsbasis zum Zeitpunkt Ihrer Bootsfahrt geschlossen ist, bietet Ihnen Nicols nach Ihrer Wahl :
Um Ihre Fahrt zu organisieren, kontaktieren Sie unsere Teams per E-Mail.
Wenn Sie eine von NICOLS (Centre Fluvial AXA) angebotene Stornoversicherung abgeschlossen haben, beachten Sie, dass die Versicherung nur gilt, wenn Sie oder ein Mitglied krank sind. Die Stornoversicherung wird aktiviert, wenn Sie ausdrücklich durch die Krankheit unter Quarantaine gestellt werden, die Krankheit medizinische Behandlung erfordert und die Ausübung beruflicher oder sonstiger Tätigkeiten verhindert. Die Garantie wird abgelehn wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.
Sobald die Schifffahrt geöffnet ist, der Vermieter Sie an Bord Ihres Bootes empfangen kann und kein anderes von außen einwirkendes größeres Ereignis Sie daran hindert, Ihr Boot zu mieten, beruht Ihre Stornierung nicht auf einem Fall von „Höherer Gewalt“ im Sinne des Tourismus-Gesetzes (Artikel L211-14). Wenn Sie Ihre Bootsfahrt stornieren wollen, unterliegen Sie den geltenden Allgemeinen Mietbedingungen (siehe Stornierungsgebühren im § 8 der Allgemeinen Mietbedingungen).
Im aktuellen epidemiologischen Kontext und im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit seiner Kunden und Mitarbeiter hat NICOLS strenge Hygienevorschriften für die Reinigung seiner Boote und den Empfang der Kundschaft in seinen Abfahrtshäfen eingeführt.
In Anlehnung an das Beispiel anderer Fachleute im Hausboot- und Yachtcharter-Bereich hat sich NICOLS in Zusammenarbeit mit der FEDERATION DES INDUSTRIES NAUTIQUES an der Ausarbeitung eines Gesundheitsprotokolls beteiligt, das von den französischen Behörden genehmigt wurde.
Dieses Gesundheitsprotokoll legt insbesondere die Bedingungen für den Empfang der Kunden im Büro fest (nur 1 Person, Abstandsregel, obligatorischer Mundschutz, usw.); Digitalisierung der Schiffsdokumente (Flusskarte, Bordbuch, usw.); Schutzmaßnahmen während der Bootseinweisung (nur 1 Person an Bord mit dem Techniker, obligatorischer Mundschutz, usw.); strenge Regeln für die Desinfektion der Boote (Belüftung, Reinigung und systematische Desinfektion der Oberflächen, Arbeitsflächen, sanitären Einrichtungen, Griffe, Geschirr, ...), usw.
Die Besatzung ihrerseits wird gebeten, vor Ort ein Zertifikat über ihren allgemeinen guten Gesundheitszustand auszufüllen, in dem sie bestätigt, dass die Passagiere am Tag der Einschiffung keine der mit COVID 19 verbundenen Symptome aufweisen und dass sie in den 14 Tagen vor der Hausbootfahrt die staatlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen eingehalten haben.
Wer sich für eine Flusskreuzfahrt entscheidet, entscheidet sich für einen Urlaub abseits des Massentourismus.
Indem wir uns gemeinsam verpflichten, diese Gesundheitsvorschriften einzuhalten, können wir Ihnen eine sichere Fahrt an Bord unserer NICOLS-Boote garantieren!